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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Konsumenten und Unternehmer im Fernabsatz

I. Allgemeines

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, die im Wege des Fernabsatzes, zwischen „KARE die zwei Wohnsinnigen“ HandelsgmbH. (im Folgenden KARE) und dem Kunden geschlossen werden. Der Kunde hat die Möglichkeit, auf der Webseite, www.wien-outlet.at, Waren im Wege des Fernabsatzes zu erwerben.

II. Vertragsabschluss

Die Bestellung des Kunden stellt ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages mit KARE da. Der Vertrag kommt erst zustande, sobald KARE an den Kunden eine Bestellbestätigung per Email übersendet. KARE hat das Recht, die Bestellung des Kunden – zum Beispiel je nach Verfügbarkeit der Waren, Überprüfung der Bonität des Kunden – ohne Angabe von Gründen abzulehnen. KARE wird den Kunden über die Nichtverfügbarkeit von Waren informieren und ist in diesem Fall berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, eine allfällig vom Kunden bereits geleistete Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

III. Preise

Die von KARE in Katalogen, Werbeaussendungen, Werbeschriften, auf der Webseite oder in Preislisten angegebenen Preise sind freibleibend und unverbindlich und ohne Liefer- und Montagekosten.

Die von KARE angegeben Preise sind Bruttoverkaufspreise (inklusive gesetzlicher österreichischer Umsatzsteuer) für Abholung bei KARE (ohne Lieferung und Montage).

IV. Zahlung

Elektronisch bestellte Waren sind vom Kunden bei der Bestellung inklusive den anfallenden Lieferkosten mittels Kreditkarte (VISA, Mastercard), Maestro Karte, oder PayPal zu bezahlen. Bei Selbstabholung besteht zusätzlich die Möglichkeit der Barzahlung bei Warenerhalt.

Die Lieferkosten werden zusätzlich zum Kaufpreis in Rechnung gestellt. KARE liefert nur innerhalb von Österreich. In den Lieferkosten ist die Montage der angelieferten Ware nicht enthalten.

Sollte der Kunde Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (im Folgenden kurz KSchG) sein, hat der Kunde bei Zahlungsverzug 5% Verzugszinsen p.a. zu bezahlen, sollten der Kunde mit der Annahme der bestellten Ware in Verzug sein, hat KARE das Recht, die Ware auf Kosten des Kunden zu lagern und die Lagerkosten in Rechnung zu stellen (siehe Punkt VI.).

Ist der Kunde Unternehmer, schuldet er KARE bei Verzug Verzugszinsen gemäß § 456 UGB in Höhe von 9,2% über dem Basiszinssatz.

KARE behält sich vor, einen darüber hinausgehenden Schaden, Verzugsschaden geltend zu  machen.
Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von KARE anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Anspruch aus demselben Vertragsverhältnis beruht.

V. Eigentumsvorbehalt

Die von KARE an Kunden, die Konsumenten im Sinne des KSchG sind, verkauften Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich allfälliger Lieferkosten im Eigentum von KARE.  
Bei Verträgen mit Unternehmer, behält sich KARE das Eigentum an den verkauften Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor.

Der Kunde ist verpflichtet, KARE unverzüglich schriftlich zu informieren, sobald ein Zugriff Dritter auf die Ware erfolgt, zum Beispiel Pfändung, Beschädigung der Ware, Vernichtung der Ware, und erklärt ausdrücklich KARE schad- und klaglos zu halten, insbesondere verpflichtet sich der Kunde KARE allfällige Kosten zur Durchsetzung der Ansprüche gegen Dritte zu ersetzen. Der Kunde ist verpflichtet, einen Besitzwechsel der Ware, Wohnsitzwechsel des Kunden unverzüglich anzuzeigen.
KARE ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder Verletzung einer Verpflichtung gemäß diesem Vertragspunkt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

VI. Gefahrenübergang

Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit Übergabe, beim Versendungskauf mit der Übergabe der Ware an den von KARE ausgewählten Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person an den Kunden über. Festgehalten wird, dass KARE berechtigt ist, die Spedition, Frachtführer selbst auszuwählen und dies vom Kunden als genehmigt gilt.

Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des KSchG, geht die Gefahr des Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit Übergabe der Waren an den Kunden oder an dessen Vertreter oder an die Person, die an der Lieferadresse anwesend ist und der die Ware übergeben werden kann, über.

Wenn der Kunde mit der Übernahme der Ware in Verzug ist, geht die Gefahr des Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit Annahmeverzug auf den Kunden über. Der Kunde ist im Annahmeverzug, sobald KARE die Ware lieferbereit hat. Dies ist dann der Fall, wenn KARE den Kunden schriftlich auffordert, einen Liefertermin zu vereinbaren bzw. bei Selbstabholung, wenn KARE den Kunden auffordert, dass die Ware zur Abholung bereit liegt, und der Kunde der Aufforderung zur Kontaktaufnahme mit KARE binnen der gesetzten Frist nicht nachkommt.

Im Falle eines, auch unverschuldeten, Annahmeverzugs des Kunden, ist KARE berechtigt, die Ware entweder auf Kosten des Kunden, bei sich zu lagern, wobei KARE eine Lagergebühr in Höhe von 10% des Warenwertes (Bruttoverkaufspreis) pro Monat in Rechnung stellt, oder auf Kosten des Kunden an ein Lagerunternehmen zu übergeben. Kommt der Kunde, trotz Setzung einer Nachfrist von drei Wochen, der Aufforderung zur Abholung Zug um Zug gegen Bezahlung der Lagergebühr, allfälligen Mehrkosten und eines allenfalls noch aushaftenden Kaufpreises nicht nach, hat KARE das Recht, weiter zuzuwarten, vom Vertrag zurückzutreten oder die Ware anderswertig zu verwerten. Der Kunde ist in jedem Fall verpflichtet, die entstandenen Mehrkosten durch Lagerung usw. an KARE zu bezahlen. KARE ist berechtigt, die vom Kunden geleistete Anzahlung zur Abdeckung sämtlicher entstandener Kosten und Forderungen einzubehalten und mit diesen aufzurechnen.

VII. Lieferung

KARE wird dem Kunden bei der Bestellung die voraussichtliche Lieferfrist bekannt geben. Sobald die Ware bei KARE einlangt, wird KARE den Kunden informieren, dass die Ware eingelangt ist. Der konkrete Liefertermin bei Versendung ist zwischen Spediteur/Frachtführer und dem Kunden direkt zu vereinbaren.

Für den Fall, dass KARE die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann, wird KARE den Kunden umgehend informieren und hat der Kunde eine einmalige Nachlieferfrist von sechs Wochen, gerechnet vom Ende der ursprünglich vereinbarten Lieferfrist, zu akzeptieren. Kann KARE bis zum Ablauf der Nachlieferfrist nicht liefern, ist der Kunde berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Die gesetzlichen Bestimmungen über Schadenersatz wegen Nichterfüllung bleiben unberührt.

VIII. Montage

Der Kunde hat die Möglichkeit bei Bestellung der Ware, die Montage der bestellten Waren bei KARE in Auftrag zu geben, die Montage der Ware wird zusätzlich in Rechnung gestellt. Die Kosten für die Montage werden mit Kunden im Einzelfall vereinbart. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, KARE sämtliche für die Montage relevanten Informationen über die örtlichen Gegebenheiten, Beschaffenheit der Wände usw. zur Verfügung zu stellen.

Hat der Kunde nur die Lieferung der Ware bestellt, ist die Montage der Waren nicht enthalten und sind die Mitarbeiter von KARE nicht befugt, entsprechende Arbeiten, die über die vertraglich vereinbarte Leistungspflicht fallen, vorzunehmen, sollten solche Arbeiten dennoch durchgeführt werden, haben diese keine Auswirkungen auf das Vertragsverhältnis zwischen KARE und dem Kunden und übernimmt KARE für solche Arbeiten keine Gewährleistung.

IX. Abmessungen

Der Kunde ist verpflichtet zu überprüfen, ob die vom Kunden bestellten Waren an den vom Kunden ausgewählten Bestimmungsort aufgrund der individuellen Abmessungen und Beschaffenheit transportiert und aufgestellt werden können. KARE übernimmt keine Haftung und Gewährleistung für die Unmöglichkeit des Transports, die Gefahr des Transports aufgrund der Abmessungen der Ware und aufgrund der individuellen Abmessungen trägt der Kunde.

X. Gewährleistung

Der Kunde, der Konsument im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist, hat die Wahl, ob er die Verbesserung oder den Austausch der Ware wählt. KARE ist jedoch berechtigt, die vom Kunden gewählte Abhilfe zu verweigern, wenn sie entweder unmöglich oder im Verhältnis zur anderen Abhilfe nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist. Ist eine Verbesserung nicht möglich, kann der Kunde nach seiner Wahl entweder Preisminderung oder, sofern es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, Wandlung des Vertrages verlangen.

Ist der Kunde Unternehmer, hat KARE das Wahlrecht, ob KARE für Mängel die Verbesserung oder den Austausch der Ware gewährt. Der Kunde hat Mängel der Ware, die er bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang nach Ablieferung durch Untersuchung festgestellt hat oder feststellen hätte müssen, binnen einer Frist von 14 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen, andernfalls die Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen sind. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge. Den Kunden trifft die Beweislast für die sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für Vorliegen des Mangels, Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

Die Gewährleistungsfrist beträgt für Unternehmer ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher im Sinne des KSchG beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab Übergabe der Ware.

Ist der Kunde Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen keine Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

Erhält der Kunde einen mangelhafte Montageanleitung, ist KARE verpflichtet, einen mangelfreie Montageanleitung zu übermitteln und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.

KARE gewährt dem Kunden keine Garantien, Herstellergarantien bleiben davon unberührt. 

XI. Änderungsvorbehalt

Die von KARE unterbreiteten Angebote sind freibleibend.
Technische Änderungen, Änderungen in Form und Gewicht sowie handelsübliche und zumutbare Farb- und Maserungsabweichungen bei Holzoberflächen bleiben im Rahmen des zumutbaren vorbehalten. Handelsübliche und zumutbare Abweichungen bei Textilien (zB Möbel- und Dekorstoffe) bleiben vorbehalten, insbesondere hinsichtlich geringfügiger Abweichungen in der Ausführung gegenüber Stoffmustern, insbesondere im Farbton.

Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Muster oder Abbildung verkauft.
Der Kunde hat keinen Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke, es sei denn bei Vertragsabschluss wurde eine anderweitige Vereinbarung getroffen.
An die bestellte Ware kann der Kunde nur solche qualitative Ansprüche stellen, die handelsüblich bei Waren in dieser Preislage gestellt werden können.

XII. Haftungsbeschränkung

KARE haftet nur in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie aufgrund der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen von Dritten ist ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, bei  KARE zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

XIII. Rücktrittsrecht

Der Kunde, der Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzes ist, kann von seiner Vertragserklärung gemäß § 11 FAGG innerhalb von 14 Tagen, ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor a) dem Tag, an dem der Empfänger oder ein vom Empfänger benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der Ware erlangt, b) dem Tag, an dem der Empfänger oder ein vom Empfänger benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der zuletzt gelieferten Ware erlangt, wenn der Kunde mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat, die getrennt  geliefert werden, c) dem Tag, an dem der Empfänger oder ein vom Empfänger benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der letzten Teilsendung erlangt, bei Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen . Samstage zählen nicht als Werktage. Es wird die Abgabe der Rücktrittserklärung in Textform empfohlen, das Rücktrittsrecht kann jedoch auch auf andere Weise ausgeübt werden. Zur Wahrung der Rücktrittsfrist genügt die rechtzeitige Absendung der Rücktrittserklärung.

Der Rücktritt ist zu richten an:

„KARE die zwei Wohnsinnigen“ HandelsgmbH.
IZ NÖ Süd Straße 3, Objekt 41, Halle 2
A-2351 Wiener Neudorf

Tel.: +43 2236 908111 00
Fax: +43 2236 908111 10
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!  

Gemäß § 18 Abs 1 Z 3 FAGG gilt dieses Rücktrittsrecht nicht bei Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind (z.B. Einzel- und Maßanfertigungen von Wohnaccessoires nach Wunsch des Kunden). Diese Waren sind in der Artikelbeschreibung gekennzeichnet.
Wünscht der Kunde bei Verträgen über Dienstleistungen die Vertragserfüllung seitens KARE noch vor Ablauf der Widerrufsfrist (Rücktrittsfrist), so hat er dies KARE gegenüber ausdrücklich zu verlangen.
Wenn in diesem Fall KARE noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hatte und die Dienstleistung sodann vollständig erbracht wurde, besteht kein Rücktrittsrecht des Kunden. Wurde in diese Fall die Dienstleistung noch nicht vollständig erbracht, so besteht ein Rücktrittsrecht zugunsten des Kunden und hat der Kunde dann KARE einen Betrag zu zahlen, der im Vergleich zum vertraglich vereinbarten Gesamtpreis verhältnismäßig den vom KARE bis zum Rücktritt erbrachten Leistungen entspricht.

Rücktrittsfolgen

Im Falle eines wirksamen Rücktritts sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogenen Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben, insbesondere ist der Kunde verpflichtet KARE die Ware unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab Abgabe der Rücktrittserklärung, zurückzugewähren. Kann der Kunde KARE die empfangene Ware ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, ist der Kunde verpflichtet, KARE ein angemessenes Nutzungsentgelt einschließlich einer Entschädigung für die entstandene Minderung des gemeinen Wertes der Ware zu leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie dem Kunden etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Kunde die Pflicht zur Entschädigung für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem der Kunde die Sache nicht wie sein Eigentum in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Die Kosten der Rücksendung der Ware hat der Kunde zu tragen, wobei paketversandfähige Sachen auf Kosten und Gefahr des Kunden zurückzusenden sind. Nicht paketversandfähige Sachen werden von KARE beim Kunden auf Kosten des Kunden abgeholt. Versandkosten werden nicht zurückerstattet Der Nachweis für die rechtzeitige Rücksendung der Ware liegt beim Kunden.

Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Kunden mit der Absendung der Rücktrittserklärung oder der Ware, für KARE mit Empfang der retournierten Ware im ordnungsgemäßen unversehrten Zustand.

Ende der Rücktrittsbelehrung

XIV. Schlussbestimmungen

Für sämtliche Vertragsverhältnisse wird die Anwendung des österreichischen Rechts vereinbart, die Anwendung des UN Kaufrechtes wird ausgeschlossen.

Für alle unmittelbar oder mittelbar aus diesem Vertragsverhältnis entstehenden Streitigkeiten wird die Zuständigkeit des örtlich für den Firmensitz von KARE zuständigen Gerichts vereinbart. Verbraucher im Sinne des KSchG können auch an ihrem Wohnsitz klagen. KARE hat das Recht den Kunden auch an ihrem Sitz oder an ihrem Wohnsitz zu klagen.

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen möglichst nahe kommt.

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